Bundesregierung beschließt Gutscheinlösung für Reisebranche

Nothilfe für die Touristik – Durchbruch oder Mogelpackung?

Lange hat die Bundesregierung beraten und diskutiert, jetzt hat sie doch noch eine Lösung in der Debatte um die umstrittenen Reisegutscheine gefunden. Anders als von Vertretern der Reisebranche gefordert ist die Annahme der Gutscheine für die Verbraucher keine Pflicht. Die Gutscheine sollen aber aber staatlich abgesichert werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage fasste das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Knackpunkt ist immer nich die Freiwilligkeit der Annahme der Gutscheine. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte jedoch an die Verbraucher und Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: “Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.”

Vertreter der Reisebranche kritisieren die „Scheinlösung“

Der Deutsche Reiseverband (DRV) sprach von einer „Scheinlösung“, die die derzeitigen Probleme der Reisebranche nicht löse. Gutscheine hätten bei Kunden nur eine sehr geringe Akzeptanz. Viele Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das derzeit nicht vorhanden ist. Es gehe um ein Stornovolumen von etwa sechs Milliarden Euro. Die Stornierungen und damit zusammenhängenden Erstattungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg. Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen generellen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit der damals verpflichtenden Gutscheinlösung wollte die Regierung den Reiseveranstaltern und Reisebüros zügig helfen vor Insolvenzen schützen.

Was ändert sich mit der neuen Gutscheinlösung?

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, haben die Veranstalter die Möglichkeit den Kunden statt der Erstattung des Geldbetrages, Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherige Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert – diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht.

Auszahlung bei Nichteinlösung bis Ende 2021

Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt, erläuterte Lambrecht. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen. Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Zu möglichen schnellen Finanzhilfen wie einem Notfallfonds gab die Bundesjustizministerin keine Auskunft. Sie verwies allerdings auf die bestehenden Hilfsmöglichkeiten des Bundes und der Länder für Unternehmen in Not.

Nach unbestätigten Informationen wird inzwischen hinter den Kulissen der Berliner Politik über weitere Hilfsmaßnahmen für die Touristik diskutiert, darunter für Reisebüros, die seit Wochen demonstrieren. Beschlossen ist aber bisher noch nichts.


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