Nach langen und zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm auch Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, darunter Reisebüros, beschlossen. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten. Sehr viele Details wie das Ganze umgesetzt werden soll, sind aber noch offen.
In der Nacht haben sich der Koalitionsausschuss in Berlin nach insgesamt 21 Stunden Beratung auf das Konjunkturprogramm geeinigt, mit dem die Corona-Krise in Deutschland abgemildert werden soll. Auch für kleine Reisebüros sowie mittelständische Veranstalter sind hier Hilfen vorgesehen. Für diese wie auch für weitere kleine und mittelständische Unternehmen mit einem erheblichen Umsatzausfall hat die Bundesregierung ein “Programm für Überbrückungshilfen” aufgelegt. Das Gesamtvolumen beträgt 25 Mrd. Euro. Die Finanzhilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
Inhaltsübersicht
Hilfen bei Umsatzrückgängen ab 60 Prozent
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent verzeichnen, können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Liegt der Umsatzrückgang bei weniger als 70 Prozent, aber über 50 Prozent, ist eine Erstattung von 50 Prozent der Betriebskosten vorgesehen. Weiter heißt es im Konjunkturprogramm: “Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten soll die Unterstützung 9000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro betragen. Nur in begründeten Ausnahmen kann diese auch höher ausfallen.
Weitere Unterstützung für Reisebüros möglich
Insgesamt wirken die Beschlüsse auf den ersten Blick enttäuschend. Für viele Reisebüros könnten diese Hilfen immer noch nicht reichen, um durch die andauernde Krise zu kommen. Hoffen lässt jedoch, dass die Bundesregierung einige Spielräume in die Beschlüsse eingebaut hat. So heißt es etwa, dass das Überbrückungsprogramm “den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen” Rechnung tragen solle – und erwähnt dabei ausdrücklich auch Reisebüros. Möglich, dass sich hier weitere finanzielle Unterstützung verbirgt, etwa indem der Begriff “fixe Betriebskosten” extrem weit ausgelegt wird.
Auch weitere Elemente des insgesamt 130 Mrd. Euro schweren Konjunkturpakets kommen der Reisebranche zugute. So wird die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis Jahresende von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. Weitere Teile des Pakets sind ein 300-Euro-Bonus für jedes Kind, eine Förderung von E-Autos und ein Hilfsprogramm für Kommunen und Unternehmen. Auch soll der Anstieg der Energiepreise eingefroren werden. Die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen werden hälftig vom Bund übernommen.
Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass speziell für Veranstalter und Reisebüros weitere Hilfen geplant sind. Die Reiseverbände fordern einen Kreditfonds, der für Veranstalter die Kundengeldrückzahlungen und die entgangene Provisionen der Reisebüros kompensieren soll.