Buchhaltung

Ihr Buchhaltungsbüro in Berlin

Wer seine Buchhaltung im Griff hat hat auch sein Unternehmen im Griff. Eine perfekt geführte Buchhaltung informiert über die Ertragslage und die finanzielle Situation eines Unternehmens. Sie ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Das betriebliche Rechnungswesen zeichnet lückenlos alle Geschäftsvorfälle auf.

  • Welche Einnahmen und Ausgaben haben wir im Unternehmen?
  • Wie viel Vermögen und wie viele Schulden hat unser Unternehmen?
  • Kann unser Unternehmen seine Schulden pünktlich begleichen?

Wichtigster Bestandteil des Rechnungswesens ist die Buchführung. Sie liefert die Zahlen für alle anderen Teile des betrieblichen Rechnungswesens. Dabei sollen diese Zahlen möglichst aktuell sein. Die laufende Buchführung informiert über:

  • Wie setzt sich die Art und Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten im aktuellen Abrechnungszeitraum zusammen?
  • Wie ist die Geschäftsentwicklung?
  • Wie hoch sind die Umsatzerlöse, bezogen auf die genannten Zeiträume?
  • Haben die Einnahmen die Ausgaben gedeckt?
  • Mit welchen Kunden wurden welche Umsätze erreicht?
  • Wie ist die Liquidität des Unternehmens und wie wird sich diese entwickeln?
  • Für welche Ausgangsrechnung ist noch kein Zahlungseingang erfolgt? (offene Posten)

Für wen mache ich eigentlich meine Buchhaltung?

Kreditinstitute und Investoren werden einem Unternehmen nur dann Kredite gewähren, wenn das Unternehmen kreditwürdig ist. Dies lässt sich hauptsächlich aus den Zahlen der Buchführung ablesen. Die Buchführung dient aber in erster Linie dem Finanzamt aus steuerrechtlichen Gründen. (Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens) Aus den hier verbuchte Einnahmen und Ausgaben werden die Steuern für das Unternehmen berechnet.

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Abgeltungssteuer (Körperschaftssteuer)

Alle Daten aus der Buchhaltung müssen stets von einem aussenstehenden Dritten nachprüfbar sein! Jede eingetragene EInzahlung und Auszahlung muss mit Belegen (Rechnungen, Quittungen) nachgewiesen werden.

Professioneller Finanzbuchhalter in Berlin

Ihr Finanzbuchhalter in Berlin ist auf das Buchen der laufenden Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, sowie die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung spezialisiert. Mein Service erfordert ein hohes Fachwissen an betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kenntnissen, die durch mein BWL-Studium vorausgesetzt und durch eine permanente Fortbildung ergänzt werden.

Mit meinem Buchhaltungsbüro erarbeite ich für Sie als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines und mittelständisches Unternehmen kostengünstige Lösungen für Ihre Buchhaltung. Rufen Sie mich an!

Mein Service ist speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Ich habe mich bei meinen Dienstleistungen rund um die Lohnbuchhaltung auf die Unterstützung von Existenzgründern und kleinen und mittleren Betrieben spezialisiert. Ich biete Ihnen individuelle Betreuung eine zertifizierte Sicherheit beim Versenden der Lohnabrechnungen sowie ein umfangreiches betriebswirtschaftliches Know-how.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Ersteinrichtung
  • Monatliche Datenerfassung, Änderungen, Neueintritte und Austritte
  • Terminunabhängige Rück- oder Korrekturabrechnungen
  • Plausibilitätskontrolle
  • Erstellen sämtlicher monatlicher Meldungen an die Sozialversicherungsträger
  • Digitale Übermittlung der Beitragsnachweisung und der Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen
  • Zusammenstellung der notwendigen Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung
  • Digitale Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an die Finanzämter
  • Erstellen und kuvertieren der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellen von Lohnjournalen
  • Erstellen von Zahlungsbelegen
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Erstellen der besonderen Lohnsteuerbescheinigungen
  • Erstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Erstattungsanträge nach Lohnfortzahlungsgesetz (LfzG)
  • Erstellen der Listen zur Finanzbuchhaltung (differenziert nach Verarbeitungswunsch)
  • Kontenabstimmung mit den Krankenkassen und dem Finanzamt

*Buchführungsdienstleistungen nach § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG.

 

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