Die steigenden Energiepreise sind für Verbraucher und Unternehmen eine erhebliche Belastung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung entschieden, die Energiepreisbremse für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 zu verlängern. Diese Maßnahme soll eine zeitlich begrenzte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen in Zeiten steigender Energiepreise bieten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Detail:
Hintergrund der Verlängerung
Die Preisbremsen für Energie wurden bereits am 1. März 2023 eingeführt und sollten ursprünglich bis Ende 2023 gelten. Durch die Verlängerung haben Verbraucher und Unternehmen nun bis Ende April 2024 die Möglichkeit, von den begrenzten Preisen zu profitieren. Diese Verlängerung ist insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung von großer Bedeutung.
Inhaltsübersicht
Änderung der Mehrwertsteuer auf Gas
Eine entscheidende Änderung betrifft die Mehrwertsteuer auf Erdgas. Ursprünglich war geplant, die Mehrwertsteuer ab Januar 2024 wieder auf den regulären Satz anzuheben. Diese Anpassung erfolgt nun früher als erwartet, um die Verlängerung der Preisbremsen zu unterstützen. Dadurch wird ab Januar 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Erdgas angewendet.
Zustimmung des Bundestags erforderlich
Obwohl das Kabinett die Verlängerung beschlossen hat, muss der Bundestag noch seine Zustimmung geben, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können. Dies ist ein üblicher Prozess bei der Einführung oder Verlängerung staatlicher Maßnahmen.
Energiepreisbremse: Deckelung der Preise
Die Preisbremsen zielen darauf ab, die Energiekosten für Verbraucher zu begrenzen. Dabei werden sowohl der Bruttoarbeitspreis für leitungsgebundenes Erdgas als auch für Wärme gedeckelt. Der Bruttoarbeitspreis für leitungsgebundenes Erdgas beträgt künftig zwölf Cent pro Kilowattstunde, während für Wärme (Nah- und Fernwärme) ein Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt wurde.
Nachbesserungen für bestimmte Heizsysteme
Einige Heizsysteme, wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, haben von den bisherigen Regelungen kaum profitiert. Deshalb wurden am 23. Juni 2023 Nachbesserungen beschlossen, um auch hier eine spürbare Entlastung zu ermöglichen. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass möglichst viele Verbraucher und Unternehmen von den Preisbremsen profitieren können.
Neue Regelungen für Strompreise
Im Rahmen der Nachbesserungen wurde auch eine neue Regelung für Strompreise eingeführt. Dabei wurde ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, der für einen Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs bis zu 30.000 Kilowattstunden gilt. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der individuelle Vertragspreis.
Unterstützung für Unternehmen
Für Unternehmen, die aufgrund geringerer Energieverbräuche während der Corona-Pandemie 2020 oder der Flutkatastrophe im Juli 2021 weniger von den Preisbremsen profitiert haben, wurden zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Diese Unternehmen können nun einen Ausgleich beantragen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Energieverbrauch im Jahr 2021 um mindestens 40 Prozent niedriger war als im Jahr 2019 und sie außerdem Bescheide über Coronahilfen oder Fluthilfen vorweisen können. Der Ausgleich beträgt maximal 1.000 Euro für Strom und 10.000 Euro für Gas und Wärme.
Zuschuss für Heizöl und Pellets
Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben und eine Preissteigerung von mindestens 100 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nachweisen können, haben die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss deckt 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal sind 2.000 Euro möglich.
Die Anträge für einen Zuschuss können bereits seit Mai 2023 rückwirkend für den genannten Zeitraum gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023.
Die Verlängerung der Energiepreisbremsen und die damit verbundenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, Verbraucher und Unternehmen in dieser Zeit steigender Energiepreise zu unterstützen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen sich langfristig auf den Energiemarkt auswirken werden. Die Entscheidung des Bundestags wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen.
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