Hotel- und Gastgewerbe droht der Lockdown

Der Bund will mit einem zeitlich beschränkten Lockdown die anschwellende Corona-Infektionswelle brechen. Auch Reisebranche, Gastronomie, Hotellerie und Kultureinrichtungen sind laut einer Beschlussvorlage des Bundes massiv betroffen.

Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch hervor.
Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Viele geplante Maßnahmen gleichen den Einschränkungen, die es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle gegeben hat.

Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat eine Zustimmung seiner Regierung zu einem derartigen Beschluss bereits ausgeschlossen. Andere Länder hatten dagegen schon vor dem virtuellen Treffen Verschärfungen angekündigt. Vor den Beratungen von Merkel mit den Länderchefs (13.00 Uhr) wollen sich die Ministerpräsidenten bereits um 10.30 Uhr zu Vorgesprächen zusammenschalten.

Wie bereits im Frühjahr würden die Maßnahmen auch Gastronomie, Hotellerie und Reisebranche treffen: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

Auch Unterhaltungsveranstaltungen stehen auf der Streichliste: Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen sowie Bordelle. Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.

Unternehmenshilfe soll verlängert werden

Kleiner Lichtblick: Die Hilfe für Unternehmen soll verlängert werden, die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sollen verbessert werden. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner twitterte, die Kanzlerin wolle “unter anderem die Gastronomie komplett stilllegen. Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig.” Der Tourismus- und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, sagte der dpa: “Sicherheit und Gesundheit haben die nächsten Wochen oberste Priorität. Bei den anstehenden Maßnahmen müssen wir aber auch die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen bedenken.”

Mittelstandsverband befürchtet “Todesstoß”

Mario Ohoven, Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft, sagte: “Der überwiegende Teil des Mittelstands verkraftet keinen weiteren Lockdown. Für Zehntausende Unternehmen käme dies einem Todesstoß gleich.”

Ohoven sagte, schon der erste Lockdown im Frühjahr mit Geschäftsschließungen habe dramatische Konsequenzen für die Betriebe und die deutsche Volkswirtschaft insgesamt gehabt. “Wenn jetzt über den nächsten Lockdown spekuliert wird, egal ob ‘light’ oder hart, führt das nur zu noch mehr Verunsicherung und wachsendem Verlust an Vertrauen in die Politik.”

Ob eine punktuelle und geografisch eng gefasste Einschränkung des öffentlichen Lebens angemessen sei, müsse daher mit allergrößter Vorsicht entschieden werden. “Es besteht sonst die große Gefahr, dass die Folgen der Corona-Politik größeren Schaden anrichten als das Virus selbst.”

Alle geplanten Maßnahmen im Überblick

In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes gemeinsam aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.

Im Sportsektor sollen Freizeit- und Amateursportbetriebe auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.

Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben – anders als im Frühjahr – aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden

Für Risikogruppen – Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte – solle es zügig Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.

Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder die Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren “und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen”, heißt es in dem Papier.

Quellen: Deutsche Presse Agentur / FVW Verlag

Wie hilfreich war diese Information?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Teile den Beitrag weiter...

Informiere auch deine Freunde