Ob Carsharing, Leihfahrräder oder Elektroroller. Immer neuere Mobilitätsangebote drängen auf den Markt. Das Prinzip ist denkbar einfach. Per Smartphone bestellen Kunden Fahrzeuge oder teilen sie mit anderen Menschen. Dafür aber muss das Personenbeförderungsrecht modernisiert werden. Der Taxi- und Fahrdienstmarkt in Deutschland soll grundlegend reformiert werden – nach langem Ringen legt das Verkehrsministerium nun einen Gesetzentwurf vor. Für neue Mobilitätsanbieter und und Konzepte sollen bestehende Hemmnisse beseitigt werden. Das Personenbeförderungsrecht soll grundlegend modernisiert werden. Konkret soll eine neue Verkehrsform eingeführt und Regelungen zum Taxi- und Mietwagenverkehr geändert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium vor.
Die schwarz-rote Koalition hatte vereinbart, den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt zu erleichtern, die meist per Smartphone bestellt werden. Die Voraussetzung ist, das die neuen Dienste das klassische Taxigewerbe sowie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und nicht ersetzen sollen. Im Gespräch ist, das sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden.
In der Koalition gab es lange Verhandlungen dazu. Andreas Scheuer hatte Anfang 2019 Eckpunkte für eine Liberalisierung des Markts vorgelegt. Der Entwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Im Entwurf heißt es, durch die Digitalisierung entstünden zunehmend Geschäftsmodelle, die eine bedarfsgerechte und gebündelte Vermittlung von Mobilitätsdienstleistungen möglich machten. Auf diese Weise entstehe die Möglichkeit, Fahrten und Fahrzeuge mit anderen, meist fremden Mitreisenden zu teilen. Angebote “on demand” ermöglichten eine stärkere Flexibilisierung der Mobilität als der noch weitgehend fahrplangebundene Nahverkehr.
Neue bedarfsgerechte digitale Mobilitätsangebote bräuchten aber eine rechtssichere Genehmigungsgrundlage, heißt es. Anbieter wie Uber, Moia, Clever Shuttle und ViaVan sollen also künftig Rechtssicherheit bekommen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs.
Konkret soll eine neue Verkehrsform des “gebündelten Bedarfsverkehrs” geschaffen werden. Dieser soll nicht der Beförderungspflicht unterliegen. Die zuständigen Behörden sollen Vorgaben zu Sozialstandards machen können. Zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen soll es einen “fairen Ausgleich” geben, Länder und Kommunen sollen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Das zielt vor allem auf das klassische Taxigewerbe, das aufgrund der neuen Konkurrenz um sein Geschäft fürchtet.
Um das Taxigewerbe zu entlasten, soll die Taxitarifpflicht gelockert werden können – durch einen kommunal festgelegten Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen. Für häufig frequentiere Ziele wie Flughäfen oder Bahnhöfe sollen Streckentarife festgelegt werden können. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer soll abgeschafft werden, stattdessen soll es eine Pflicht für ein Navigationsgerät geben.
An der Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Auftrag wird laut Entwurf grundsätzlich festgehalten. Die Rückkehrpflicht stand im Zentrum der Reformdebatte. Sie besagt, dass Fahrzeuge neuer Fahrdienste nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – anders als klassische Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt.
Im öffentlichen Personennahverkehr soll es künftig einen sogenannten Linienbedarfsverkehr geben. Das bedeutet, es soll möglich werden, Angebote mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen. Das zielt vor allem darauf, auf dem Land ein besseres Angebot zu machen.
Quelle: DPA, FVW VERLAG