Reisende aus Risikogebieten in Deutschland dürfen nicht mehr über Nacht bleiben: Dieses bundesweite Beherbergungsverbot wirft viele Fragen auf. Urlauber mit bestehenden Buchungen können finanziell aufatmen. Diese bekommen ihr Geld vom Hotel zurück, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des bundesweiten Beherbergungsverbotes jetzt Inlandsreisen absagen müssen. Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich und es gibt das bereits angezahlte Geld in diesem Fall zurück. Außerdem fallen auch keine Stornogebühren an.
Die neue Regelung gilt nicht nur für gebuchte Hotelübernachtungen, sondern auch beim Urlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Es ist somit egal, ob Urlauber im Haus einer großen Hotelkette oder bei einem kleinen, privaten Vermieter von Ferienwohnungen gebucht haben.
Anders sähe es aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantäne-Vorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist. Die deutschen Bundesländer haben am Mittwoch ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen. Das Verbot gilt nun bundesweit.
Quellen: DPA, FVW VERLAG