Ein Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Ein wegweisendes Landgericht-Urteil in Zeiten von Corona

Nach einer landesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen spricht das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastronomen die geforderte Millionensumme zu. Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – exakt 1,014 Mio. Euro. Der Wirt hatte kurz vor dem sogenannten Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen. In den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.

Intransparente Vertragsbedingungen der Versicherung

Die Kammer argumentierte, dass diese Vertragsbedingungen intransparent seien. “Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist”, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Der siegreiche Wirt Christian Vogler sieht die Entscheidung als Signal für existenzbedrohte Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten. “Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.” Die unterlegene Versicherungskammer will sich nicht geschlagen geben: “Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen”, teilte das Unternehmen mit.

Quellen: DPA, FVW Verlag Foto: Bild von FOKUZA auf Pixabay

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