Die Gaststättenkonzession – Kosten und Antragsunterlagen

Wenn der Traum von der Selbstständigkeit in der Gastronomie Realität werden soll, sind zahlreiche Genehmigungen und Erlaubnisse notwendig. Eine der zentralen Voraussetzungen ist die Gaststättenkonzession, die in Deutschland durch einen behördlichen Verwaltungsakt geregelt wird. Dieser hebt grundsätzliche Verbote auf und ermöglicht eine individuelle Regelung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Gaststättenkonzession – von den grundlegenden Regelungen bis zu den Kosten und den benötigten Antragsunterlagen.

Die Bedeutung der Gaststättenkonzession

Die Gaststättenkonzession ist ein essenzieller Schritt für jeden, der sich im Gastgewerbe selbstständig machen möchte. In Deutschland regelt das Gaststättengesetz des Bundes die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gaststätten. Es umfasst sowohl die Bereitstellung von Getränken zum Verzehr vor Ort wie in einer Schankwirtschaft, als auch die Zubereitung von Speisen zur Verköstigung vor Ort, etwa in einem Restaurant. Die Gaststättenkonzession ermöglicht den öffentlichen Betrieb der Gaststätte für die Allgemeinheit oder für bestimmte Personengruppen. Sie ist gemäß § 2 Gaststättengesetz zwingend erforderlich.

Gaststättenkonzession in Berlin oder Brandenburg beantragen

Wer eine Gaststättenkonzession in Berlin oder Brandenburg beantragen möchte, muss sich an das zuständige Ordnungs- oder Kreisamt wenden. Dort erfolgt die Gewerbeanmeldung unter Vorlage des Personalausweises. Die Antragstellung erfordert die Einreichung folgender Unterlagen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (erhältlich bei den Kommunalverwaltungen oder Kreisverwaltungen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Gewerbeamt)
  • Pacht- oder Mietvertrag für die Gaststättenräume (bei Nutzung eigener Räumlichkeiten Grundbuchauszug)
  • Nachweis über Unterrichtung oder Gesundheitsbelehrung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung beim IHK-Kurs)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bei Neuerrichtung oder Erweiterung: Grundrissplan und Erklärung zu den Räumlichkeiten
  • Anmeldung des Betriebs bei der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeanmeldung mit dem Vermerk “Gaststättengewerbe” (gemäß Gaststättenverordnung)

Die Kosten der Gaststättenkonzession

Die Beantragung der Gaststättenkonzession ist mit Kosten verbunden, die sich nach den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen richten. Die Gebühren können erheblich variieren und hängen von der Art des Betriebs ab. Die Spanne reicht von etwa 50,00 € bis zu 20.000 €. Beispielsweise bewegen sich normale Betriebe in der Regel zwischen 300,00 € und 1.300,00 €. Massagesalons und Nachtbars im Rotlichtmilieu können hingegen im höheren Bereich liegen. Bei vorläufig erteilter Schankerlaubnis sind sofort etwa 300,00 € fällig.

Fazit: Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Die Gaststättenkonzession ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Eröffnung einer eigenen Gaststätte. Um die erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zu erhalten, ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung unerlässlich. Bei Unsicherheiten und Fragen ist es ratsam, einen erfahrenen Unternehmensberater hinzuzuziehen, um die individuelle Situation bestmöglich zu klären. So steht einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit im Gastgewerbe nichts im Wege.

Schlüssel zur eigenen Gastronomie: Die richtige Gaststättenkonzession

Die Gaststättenkonzession ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung Ihrer eigenen Gaststätte. Es ist von größter Bedeutung, die erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zu erhalten. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sind hierbei unerlässlich.

Wenn Sie Unsicherheiten haben oder Fragen auftauchen, empfehlen wir dringend, einen erfahrenen Unternehmensberater hinzuzuziehen. Ein Profi kann Ihnen dabei helfen, Ihre individuelle Situation bestmöglich zu klären und die nötigen Schritte zu unternehmen. Mit der richtigen Unterstützung steht einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit im Gastgewerbe nichts im Wege. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Gaststättenkonzession auf den Weg zu bringen und Ihren Traum von einer eigenen Gaststätte zu verwirklichen!

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