Wenn man sich in der Gastronomie selbständig machen möchte benötigt man eine Vielzahl von Genehmigungen um am Ende das Restaurant, Hotel oder Café überhaupt eröffnen zu können. Eine Gaststättenkonzession wird in Deutschland durch eine rechtliche Erlaubnis über einen Verwaltungsakt geregelt. Dieser Verwaltungsakt hebt grundsätzliche Verbote eines Verhaltens zugunsten einer Einzelfallregelung auf. Eine Erlaubnis im Rahmen des Gaststättenrechts ist insbesondere die Gaststättenkonzession. In diesem Artikel erfahren Sie die grundsätzlichen Regelungen, Erlaubnisse, Kosten und erforderliche Unterlagen, um eine Gaststättenkonzession beantragen zu können. Die Gaststättenkonzession sollte aber erst nach der Unterzeichnung des Gewerbemietvertrages für das entsprechende Lokal beantragt werden.
Inhaltsübersicht
Eine Gaststättenkonzession: Warum und wofür?
Für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit im Gastgewerbe bedarf es auch ein Paar rechtlicher Genehmigungen wie die Gaststättenkonzession. In Deutschland ist das Gaststättenrecht hauptsächlich im Gaststättengesetz des Bundes geregelt, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Demnach ist ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wer im stehenden Gewerbe:
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet wie bei einer Schankwirtschaft oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht in einer Speisewirtschaft,
- wenn der Betrieb als Gaststätte jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist
- Ausschank von alkoholischen Getränken im Rahmen der Gaststättenkonzession geplant ist
Gemäß § 2 Gaststättengesetz ist eine Konzession zum Führen einer Gaststätte erforderlich. Die Erlaubnis kann auch Vereinen erteilt werden. Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Gaststättenkonzession in Berlin oder Brandenburg beantragen
Wenn Sie eine Gaststättenkonzession in Berlin oder Brandenburg beantragen wollen, ist dies mit dem Gang zum zuständigen Ordnungsamt oder Kreisamt verbunden. Dort wird das Gewerbe mit der Vorlage des Personalausweises angemeldet. Folgende Dokumente müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:
- polizeiliches Führungszeugnis; zu beantragen bei den Kommunalverwaltungen oder Kreisverwaltungen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; zu beantragen beim Gewerbeamt
- Pachtvertrag oder Mietvertrag über die Gaststättenräume; bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug
- Nachweis über die Unterrichtung bzw. Gesundheitsbelehrung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG; Anmeldung zum Kurs über die IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer Gaststätte oder eines Restaurants einen Grundrissplan und Erklärung zu den Räumlichkeiten bereithalten
- Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden
- Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis “Gaststättengewerbe” anmelden,nachzulesen auch in der Gaststättenverordnung
Was kostet die Beantragung einer Gaststättenkonzession?
Die Beantragung der Gaststättenkonzession ist mit Kosten verbunden. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen. Sie können erheblich differieren und unterscheiden sich nach Art des Betriebes. Man muss je nach Bundesland mit Gebühren zwischen 50,00 € und 20.000 € rechnen. Massagesalons und Nachtbars im Rotlichtmilieu liegen sicherlich im oberen Rahmen, während normale Betriebe mit einem Betrag zwischen 300,00 € und 1300,00 € rechnen müssen. Bei Erteilung einer vorläufigen Schankerlaubnis sind sofort ca. 300,00 € fällig.
Quellen: Gesetze im Netz;