Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat rasche Hilfen für vom Corona-Teil-Lockdown betroffene Unternehmen noch bis Monatsende versprochen. Zudem stellt er klar, dass die Regelung auch für Hotels und unter bestimmten Voraussetzungen für indirekt betroffene Unternehmen gilt. Das sagte Altmaier nach dpa-Informationen am Dienstag in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag. Dazu werde man notfalls auch neue Wege etwa über die Sparkassen- und Volksbanken gehen, damit das Geld rasch verfügbar sei. Viele Unternehmen hätten keine Reserven mehr.
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Hilfe auch für Hotelbetriebe geplant
Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium seien bereits sehr weit fortgeschritten, sagte Altmaier demnach weiter. Neben den in dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erwähnten Branchen, für die es Hilfe geben werde, solle die Regelung auch für Hotels gelten, die dort nicht gesondert erwähnt worden seien. Hotels würden zwar nicht geschlossen, aber so gut wie keinen Umsatz mehr haben, da an die Bürger appelliert worden sei, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten, und es auch weniger Geschäftsreisen geben werde.
Kreis der Berechtigten soll ausgeweitet werden
Im Zusammenhang mit indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen sei mit dem Finanzministerium geklärt worden, dass in diesen Bereich solche Firmen fallen würden, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen gemacht hätten, die geschlossen hätten, sagte Altmaier demnach. Wenn ein Reinigungsunternehmen etwa vor allem in Restaurants und Hotels gereinigt habe und nun keinen Umsatz mehr habe, solle es so behandelt werden wie seine Kunden. Damit sei relativ klar festgelegt, wie der Kreis der Berechtigten aussehe.
Auch jeder Solo-Selbstständige, der unter diese Regelung falle, solle in vollem Umfang berücksichtigt werden, sagte Altmaier weiter. Dies betreffe auch viele, die im Kunst- und Kulturbereich arbeiteten. Die Beihilfe werde pauschal gewährt, so dass der Solo-Selbstständige sie auch für seinen persönlichen Lebensunterhalt verwenden könne. Angerechnet werde die Überbrückungshilfe II – die für den Zeitraum von September bis Dezember beantragt werden kann – und Kurzarbeitergeld für die betreffende Zeit.
Bei den Überbrückungshilfen würden bis Dezember zwei bis drei Milliarden Euro mehr abfließen als geplant, sagte der Minister. In den Innenstadtlagen gebe es etwa Einzelhändler und andere, die weniger Umsatz hätten, weil soziale Kontakte zurückgingen und die Menschen weniger einkauften.
Bessere Konditionen ab Januar 2021
Die Überbrückungshilfen sollten von Januar an noch wesentlich günstiger ausgestaltet werden. Mit dem Finanzministerium werde derzeit noch darüber verhandelt, was in diesem Bereich als Kosten angerechnet werden könne. Hier gehe es vor allem um die Kreativen, Kunst, Kultur und Theater.
Quelle: DPA und FVW Verlag