Umsatzsteuer und Ist-Versteuerung: Gutschrift auf dem Bankkonto

Umsatzsteuer und Ist-Versteuerung: BFH-Entscheidung klärt Fragen für Unternehmer

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wirft Licht auf die Frage der Umsatzsteuerversteuerung im Zusammenhang mit der Ist-Versteuerung. In dem vorliegenden Fall vereinnahmte ein Unternehmer ein Entgelt, das auf sein Bankkonto überwiesen wurde, im Rahmen der Ist-Versteuerung erst im Zeitpunkt der Gutschrift, auch wenn die Wertstellung zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wurde.

Ist-Versteuerung im Fokus: Zeitpunkt der Gutschrift entscheidend

Die Vereinnahmung gemäß § 20 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt voraus, dass der Unternehmer wirtschaftlich über das Entgelt verfügen kann. Dieser entscheidende Zeitpunkt ist nach dem BFH-Urteil der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto, unabhängig von der vorherigen Wertstellung.

Die Wertstellung, die lediglich den Zeitpunkt angibt, zu dem der gebuchte Betrag zinswirksam wird, hat laut dem Urteil keinen Einfluss auf die Vereinnahmung. Der Unternehmer kann erst ab dem Tag der Gutschrift über den Betrag verfügen, unabhängig von der vorherigen Wertstellung.

Fallstudie: Klage gegen erhöhte Umsatzsteuer erfolgreich

Im konkreten Fall hatte der Kläger seine Umsätze nach der Ist-Versteuerung gemäß § 20 UStG versteuert. Ein Umsatz von etwa 30.000 € wurde von seiner Bank am 2.1.2020 mit dem Wertstellungstag 31.12.2019 gebucht. Das Finanzamt erhöhte daraufhin die Umsatzsteuer für das Jahr 2019. Der BFH gab der Klage statt und argumentierte, dass die Vereinnahmung erst im Jahr 2020 stattfand, da die Gutschrift auf dem Bankkonto erst am 2.1.2020 erfolgte.

Fazit: BFH-Urteil schafft Klarheit für Unternehmer

Das Urteil klärt auch die Rolle von § 675t Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Bank zur unverzüglichen Verfügbarkeit des überwiesenen Betrags verpflichtet. Der BFH stellt fest, dass diese Vorschrift nichts über den Zeitpunkt der Vereinnahmung aussagt. Die Gutschrift kann gemäß § 675t Abs. 1 Satz 2 BGB auch an dem der Wertstellung folgenden Geschäftstag gebucht werden, wodurch der Anspruch aus der Gutschrift erst zu diesem Zeitpunkt entsteht.

Diese Entscheidung des BFH schafft Klarheit für Unternehmer, die ihre Umsätze nach der Ist-Versteuerung abrechnen, und betont die Relevanz des Zeitpunkts der Gutschrift für die Umsatzsteuerversteuerung.

Beratung bei Fragen zur Ist-Versteuerung und Umsatzsteuer

Unternehmer, die aufgrund des Ist-Versteuerungsprinzips ihre Umsätze abrechnen, stehen oft vor komplexen Fragen bezüglich des richtigen Zeitpunkts der Vereinnahmung. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bietet hierbei eine klare Orientierung. Dennoch können individuelle Gegebenheiten und spezifische Geschäftsvorfälle zu weiteren Fragen führen.

In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Experten können auf Basis des aktuellen BFH-Urteils sowie unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituation präzise Auskunft geben. Hierbei spielen nicht nur steuerrechtliche Aspekte, sondern auch banktechnische Gegebenheiten eine Rolle.

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