Was ändert sich am 1 Januar 2024?
Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von Veränderungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. Von steuerlichen Anpassungen bis zu Reformen im Personengesellschaftsrecht – Unternehmer sollten sich auf die folgenden Neuerungen vorbereiten, um ihre Geschäftspraktiken anzupassen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Inhaltsübersicht
Umsatzsteuersatz für Unternehmen in der Gastronomie
In der Hotellerie und Gastronomie galt seit Juli 2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant– und Verpflegungsdienstleistungen vor Ort, ausgenommen Getränke. Dieser Vorteil endete am 31. Dezember 2023, und seit dem 1. Januar 2024 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beim Verzehr vor Ort, Catering und Partyservice wieder dem Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer. Unternehmer müssen ihre Kassen und Speisekarten entsprechend anpassen, und die Entscheidung, ob die höhere Umsatzsteuer an die Gäste weitergegeben wird, muss im Einzelfall getroffen werden.
Auslaufender ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme
Die Umsatzsteuerermäßigung für Erdgaslieferungen und Fernwärme von 7 Prozent endet planmäßig am 31. März 2024. Die Regelung, die ursprünglich zum 29. Februar 2024 enden sollte, wird aufgrund fehlender Gesetzgebung erst ab dem 1. April 2024 wieder den Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer erfordern. Diese Änderung betrifft vor allem vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, wobei das Bundesfinanzministerium voraussichtlich eine Vereinfachungsregelung für die zeitanteilige Abrechnung veröffentlichen wird.
Wichtige Informationen für Arbeitnehmer im Jahr 2024
Arbeitgeber haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, ihren Angestellten steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Diese Prämie gilt für alle Bar- und Sachleistungen bis zu insgesamt 3.000 Euro, die zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 vergeben werden. Die Prämie kann in einem Betrag oder in mehreren Teilzahlungen gezahlt werden und deckt verschiedene Leistungen wie Gutscheine oder die Bezahlung von Heizkosten ab. Sie steht allen Beschäftigten, einschließlich Voll- und Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden, Zweitjob-Inhabern, Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten offen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Prämie nicht verpflichtend ist, und der Grundsatz der Gleichbehandlung sollte bei der Verteilung berücksichtigt werden.
Steuerklassenwahl:
Obwohl die Abschaffung der Steuerklassen III und V zunächst in Erwägung gezogen wurde, sind sie bis 2024 weiterhin gültig. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten ihre Steuerklassen überprüfen und gegebenenfalls ändern, insbesondere wenn es zu Gehaltserhöhungen oder Veränderungen in der Arbeitszeit kommt. Ein Wechsel zu den Steuerklassen III/V kann sinnvoll sein, um zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge zu vermeiden. Diese Anpassung ist besonders wichtig für Paare mit unterschiedlichen Einkommen oder Familien, die Nachwuchs planen.
Lohnsteuerermäßigungsantrag:
Arbeitnehmer, die weite Arbeitswege haben oder einen doppelten Haushalt führen, können ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. Ein Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt ermöglicht einen Werbungskostenfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte, was zu monatlich geringeren Lohnsteuerabzügen führt. Diese Anträge müssen bis spätestens 30. November des laufenden Jahres eingereicht werden und gelten in der Regel für zwei Jahre. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sollten jedoch umgehend dem Finanzamt mitgeteilt werden. Ein im Januar 2024 eingetragener Freibetrag wirkt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 bis längstens Ende 2025.
Anpassungen aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Zum 1. Januar 2024 wurden umfangreiche Änderungen im Personengesellschaftsrecht vorgenommen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nun rechtsfähig sein, wenn sie nach außen auftritt, und es wurde die Möglichkeit der Eintragung in ein neues Gesellschaftsregister (eGbR) eingeführt. Das altbekannte Gesamthandsvermögen wurde abgeschafft, und es wurden fiktive Fortgeltungsregelungen eingeführt. Dies hat steuerliche Auswirkungen, die in den Ertragsteuergesetzen festgelegt sind.
Wichtige steuerliche Neuerungen für 2024 im Überblick
1. Mehr Zeit für die Steuererklärung: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 wurde bis zum 31. August 2024 verlängert. Bei Beauftragung eines Steuerberaters ist sogar eine Fristverlängerung bis Ende Mai 2025 möglich.
2. Anpassungen bei Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif: Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, erhöht sich auf 11.604 Euro im Jahr 2024. Der Einkommensteuertarif wird ebenfalls angepasst, und der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro.
3. Änderungen beim Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag wird erst ab einer Einkommensteuer von 18.131 Euro fällig. Der volle Zuschlag von 5,5 Prozent ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 33.710 Euro zu zahlen.
4. Kinderfreibeträge erhöht: Der Kinderfreibetrag wird auf 3.192 Euro angehoben, um Familien mit Kindern zu entlasten. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.464 Euro je Elternteil.
5. Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte steigt: Der steuerpflichtige Anteil der Alterseinkünfte beträgt für Neurentner im Jahr 2024 84 Prozent. Dies bedeutet, dass nur 16 Prozent der Bruttorente steuerfrei sind.
6. Dezember-Soforthilfe 2022 nicht steuerpflichtig: Ursprünglich einkommensteuerpflichtige Dezember-Soforthilfe 2022 wurde rückwirkend gestrichen. Die Vorteile sind weder im Jahr 2022 noch im Jahr 2023 steuerpflichtig.
7. Gesetzesänderungen im Bereich Umwelt: Photovoltaikanlagenbetreiber, die ihre Anlage vor dem 1. Januar 2023 angeschafft oder hergestellt haben, können diese steuerfrei aus dem Unternehmensvermögen entnehmen. Die Entnahme muss bis zum 11. Januar 2024 erklärt werden und kann unter bestimmten Bedingungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.
Diese steuerlichen Änderungen für 2024 betreffen verschiedene Aspekte des persönlichen Einkommens und können sich auf die Höhe der Steuerzahlungen auswirken. Es ist ratsam, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um die individuellen Auswirkungen zu verstehen und mögliche Vorteile zu nutzen.
Fazit: Steuern und Gesetzesänderungen im Umweltbereich
Die steuerlichen Veränderungen im Jahr 2024 bringen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen einige relevante Neuerungen mit sich. Von der Anhebung des Grundfreibetrags bis zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist gibt es zahlreiche Aspekte, die Steuerpflichtige berücksichtigen sollten. Die Einkommensteuertarifanpassungen, die Erhöhung der Kinderfreibeträge und die später anfallenden Solidaritätszuschläge sind entscheidende Punkte, die das finanzielle Gefüge der Bürger beeinflussen können. Steuern Gesetzesänderungen im Bereich der nichtselbständigen Arbeit.
Neben den steuerlichen Änderungen rückt auch der Umweltbereich in den Fokus. Photovoltaikanlagenbetreiber profitieren von neuen Regelungen, die eine steuerfreie Entnahme ihrer Altanlagen ermöglichen. Gesetzesänderungen im Umweltbereich schaffen Anreize für nachhaltiges Handeln und fördern die Nutzung erneuerbarer Energien.
Insgesamt verdeutlicht die Vielfalt der Gesetzesänderungen im Bereich Steuern und Umwelt die Dynamik, mit der der Gesetzgeber auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagiert. Es ist für Steuerzahler und Umweltakteure gleichermaßen wichtig, sich über diese Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, um ihre Finanzen optimal zu gestalten und einen Beitrag zu umweltfreundlichem Verhalten zu leisten.
Wie hilfreich war diese Information?
Klicke auf die Sterne um zu bewerten!
Durchschnittliche Bewertung 4.8 / 5. Anzahl Bewertungen: 213
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.