Gericht fällt erstes Corona-Urteil gegen Fluggesellschaft

Eurowings muss zahlen

Bei  einer Flugabsage muss der Passagier den Ticketpreis binnen einer Woche von der Airline zurückerhalten. Weil das in Corona-Zeiten nur selten klappt, bieten Fluggast-Agenturen mittlerweile auch hier ihre Dienste an. Nun gibt es ein erstes Urteil.

Ohne eine mündliche Verhandlung entschied das Landgericht Nürtingen, dass Eurowings einem Passagier 75,99 Euro zurückzahlen muss (Az. 10 C 1810/20). Sein Flug von Stuttgart nach Budapest am 6. April war aufgrund der Corona-Pandemie von Eurowings gestrichen worden. Laut den Portalen EUflight und Flightcomp, die das Urteil gemeinsam erstritten haben, habe die Airline dem Kunden anschließend einen Gutschein angeboten, den dieser aber ablehnte.

Mit dem Beharren auf die Rechtmäßigkeit eines Gutscheins anstelle von Rückzahlung versuchen die Airlines – unter anderem mit Unterstützung der Bundesregierung – geltendes EU-Recht zu brechen. Der Fluggast beauftragte einen externen Dienstleister gegen Provision mit der Durchsetzung der Forderung. Die eingereichte Zahlungsklage hatte nun Erfolg.

Gericht stärkt Verbraucherrechte

Mit diesem Urteil stärkt das Gericht die Verbraucherrechte und zwint die Airline zur Rückzahlung. Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären. Der Kunde, der sein gutes Recht fordert, erscheint den Fluggesellschaften lästig. Weniger empfindlich sind Airlines, wenn ihr Überleben mit Steuergeldern gesichert werden soll.

Besonders erstaunlich ist es, dass Eurowings es überhaupt zu einer Klage habe kommen lassen – wegen der damit verbundenen Kosten. Eurowings muss inklusive Gerichtskosten nun etwa 250 Euro zahlen – statt 75,99 Euro, wenn man den Kunden einfach entschädigt hätte. Dabei ist der Anspruch ja unstrittig.

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