Eine Übersicht zum neuen Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 beschlossen wurde, hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an Bedeutung eingebüßt. Ursprünglich sollte es eine Entlastung der Unternehmen um rund 7 Milliarden EUR bringen, doch am Ende blieb nur noch etwa die Hälfte übrig. Insbesondere die Bundesländer konnten sich nicht auf eine weitergehende Entlastung einigen, da sie nicht in der Lage waren, die Steuerausfälle zu kompensieren. Die vorliegende Gesetzesfassung stellt daher einen Kompromiss dar, der angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen Probleme kaum als großer Wurf bezeichnet werden kann.
Eine positive Entwicklung ist jedoch die Nichtumsetzung einer bürokratischen Hürde, nämlich der innerdeutschen Meldepflicht für Steuergestaltungen. Stattdessen konzentrieren sich die umgesetzten Maßnahmen auf verschiedene Aspekte der steuerlichen Gewinnermittlung. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Anhebung der Grenze für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG)
Die Grenze für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer wurde von 35 EUR auf 50 EUR angehoben. Diese Anpassung an die Preisentwicklung der letzten Jahre ist dringend erforderlich und berücksichtigt die gestiegenen Kosten für Geschenke.
Änderung bei der Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Der Höchstbetrag für die 1 %-Regelung bei der privaten Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen wurde von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Diese Anpassung soll insbesondere umweltfreundliche Fahrzeuge fördern und Unternehmen Anreize für Investitionen in nachhaltige Mobilität bieten.
Änderungen im Bereich der Abschreibungen (§ 7 EstG)
Es wurden mehrere Änderungen im Bereich der Abschreibungen vorgenommen, um Investitionen zu fördern. Dazu gehört die temporäre Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude, um den Wohnraummangel zu bekämpfen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau (§ 7b EStG)
Für Neubauten im Mietwohnungsbau können erweiterte Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Dies soll den Wohnungsbau ankurbeln und zur Lösung des Wohnraummangels beitragen.
Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Die Sonderabschreibung für bestimmte Investitionen wurde von bis zu 20 % auf bis zu 40 % angehoben. Diese Maßnahme soll Investitionen und Innovationen fördern, insbesondere für Unternehmen, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr nicht überschreiten.
Neuerungen bei der Geltendmachung von steuerlichen Verlusten
Die Änderungen beim Verlustvortrag wurden nicht umgesetzt. Jedoch wurde der Verlustvortrag erweitert, insbesondere durch die temporäre Anhebung der Prozentgrenze bei der Mindestgewinnbesteuerung.
Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EstG)
Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften wurden überarbeitet, um die Attraktivität zu erhöhen und missbräuchlichen Gestaltungen entgegenzuwirken.
Insgesamt stellen die Änderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine Mischung aus positiven Anpassungen und Kompromissen dar. Während einige Maßnahmen dazu beitragen können, Investitionen zu fördern und wirtschaftliche Impulse zu setzen, bleibt abzuwarten, inwieweit sie tatsächlich zur Lösung der aktuellen wirtschaftlichen Probleme beitragen können.