Unternehmensgründung innerhalb 24 h in der EU – nur nicht in Deutschland?

In einer gemeinsamen Erklärung wollen sich die EU-Mitgliedsstaaten heute unter anderem verpflichten, Gründungen EU-weit innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Deutschland möchte sich auf Veranlassung des Bundesjustizministeriums an dieser Initiative nicht beteiligen und am bestehenden, aufwändigen Verfahren festhalten.

Gründen innerhalb von 24 Stunden und für unter 100 Euro? Mit diesem Ziel will die EU attraktiver für Startups werden. Am heutigen Freitag wollen die Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Deklaration für einheitliche Startup-Standards präsentieren. Die schnelle Online-Gründung ist einer der Punkte dieser Absichtserklärung. Alle Länder werden dieses Schriftstück unterschreiben. Das Handelsblatt berichtet aber, dass Deutschland zusätzlich eine Protokollnotiz abgeben will, in der man sich ausgerechnet gegen diesen Punkt ausspricht.

Die Reaktionen aus der Technologie und Gründerszene kamen prompt, Bitkom-Präsident Achim Berg erklärt in eine Pressemeldung:

„Zu einer Startup-Nation gehört, dass man möglichst einfach gründen kann. Kaum ein politisches Programm zur Startup-Förderung kommt ohne das Versprechen von Bürokratieabbau aus. Nur wenn es konkret wird, will man davon nichts mehr wissen. Während die anderen EU-Länder anstreben, dass ein Startup künftig in 24 Stunden gegründet sein kann, will Deutschland am alten und auch teuren Verfahren festhalten – und die Gründerinnen und Gründer zum Notar schicken und wochenlang auf die notwendigen Unterlagen warten lassen. Dahinter steckt ein Irrglauben: Nur weil etwas lange dauert, wird es nicht sorgfältiger geprüft oder qualitativ besser. Wenn Verwaltungsprozesse wie die Startup-Gründung komplett digitalisiert werden, dann können sie gleichermaßen schnell und kostengünstig sein, ohne auf Sicherheit zu verzichten. Unser Anspruch muss sein, eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen, gerade auch was die Effizienz von Digitalität von Gründungsprozessen angeht. Im Bremserhäuschen fährt es sich schlecht. Wir brauchen mehr Pragmatik und weniger Prinzipienreiterei in der Startup-Politik.“

Das Bundesjustizministerium betont derweil, dass man die gemeinsamen Bestrebungen zur zügigen Gründung von Startups begrüße. Und es verweist auf eine geplante Digitalisierungsrichtlinie, die Gründungen in Zukunft online und immerhin schon innerhalb von fünf Werktagen ermöglichen soll. Der geplanter Starttermin hierfür ist der 1.8.2022.

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