Vollstreckungsschutz und Kontenpfändung in Zeiten von Corona 4.8 (12)

Bundesverwaltungsgericht

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die Covid-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) ist auf aktuell drohende Insolvenzreife ausgerichtet. Deshalb besteht kein Anspruch, wenn bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden (FG Kassel, Entscheidung … Weiterlesen …